Elterninformation "Infektionsschutzgesetz"

 

Sehr geehrte Eltern,

wir weisen freundlich darauf hin, dass ansteckende Krankheiten oder Verdachtsfälle gemäß §34 des Infektionsschutzgesetzes unverzüglich der Schule zu melden sind. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!